Für mehr Nachhaltigkeit und Transparenz bei Elektrogeräten
Seit Beginn des Monats fällt aufmerksamen Besuchern in unserem Haus auf, dass sich in unserer Musterküchenausstellung plötzlich vermeintlich energetisch weniger effiziente Geräte befinden. Sind unsere Ausstellungsstücke über Nacht in technischer Hinsicht weniger effizient geworden? Hintergrund für die vermeintliche Verschlechterung ist, dass die EU Kommission eine neue Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign erlassen hat. Diese ist nun im März 2021 für ausgewählte elekrische Geräte wie Geschirrspüler, Kühlgeräte, Weinschränke, Waschmaschinen und Waschtrocknern in Kraft getreten.
Mit veränderten Messverfahren zu neuen Kenngrößen – „A“ als Zukunftsvision
Für den Verbraucher zunächst gewöhnungsbedürftig ist, dass die bisherige Kennzeichnung zwischen „A+++“ bis „G“ mit der neuen Skala (A bis G bleibt erhalten, die +-Größen entfallen) im Regelfall nicht vergleichbar ist. Ziel der Verordnung ist es durch eine Verschärfung der Labelklassifizierung zu bewirken, dass die Energieeffizienzklasse „A“ aktuell von keinem Gerät erreicht werden kann. Nur manche der bisherigen Bestplatzierten erreichen die Klasse C, andere sogar nur Klasse E. Die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte steigt im Vergleich zum alten Label und soll Hersteller motivieren an der Effizienz neuer Geräte zu arbeiten.
Außerdem bieten die neuen Labels eine bessere Übersichtlichkeit sowie mehr Transparenz im Gerätevergleich. Das bezieht sich nicht nur auf die Effizenzklassen, sondern auch auf Art und Umfang der Informationselemente (wie z.B. QR-Code für mehr Informationen).