9. Juli 2021 – Miele

Überbrückungshilfe III Plus für Miele Professional

Infektionsvorbeugung mit Mieles Premiumgewerbegeräten

Die vergangenen 1,5 Jahre Pandemie haben viele Branchen, wie z.B. die Gastronomie und Veranstaltungsunternehmen hart getroffen. Um die Existenz der betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen zu sichern, hat die Bundesregierung Förderprogramme aufgelegt. Das aktuelle zentrale Programm wurde nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden Investitionsmaßnahmen gefördert, die dazu beitragen, Corona-Infektionen zu vermeiden und Ansteckungsrisiken zu reduzieren, z. B. Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen in Unternehmen.

Förderfähige Infektionsvorbeugung
Geräte von Miele stehen für Qualität und Verlässlichkeit. Zur Ergänzung des Hygienekonzepts eignen sich zahlreiche Reinigungs- und Aufbereitungslösungen, von denen ausgewählte Geräte nun auch im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus förderfähig sind. Vorrausetzung ist die Investition zwischen März 2020 und September 2021.

 

Förderfähige Geräte der Kategorie „Hygiene“ (bis zu 20.000 EUR monatlich)

  • Gewerbespülmaschinen
  • Gewerbewaschmaschinen und -trockner
  • Luftreiniger Miele AirControl

Förderfähige Geräte der Kategorie „Digitalisierung“ (einmalig bis zu 20.000 EUR)

  • WLAN-fähige Maschinen
  • Geräte mit Anbindung an digitale Dokumentationssysteme (zum Nachweis hygienischer Aufbereitung) wie z.B. Miele MOVE

 

Ablauf der Förderung
Die Förderung richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen. Voraussetzung für eine Förderfähigkeit ist ein Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent ggü. dem gleichen Zeitraum im Jahr 2019. Die Maßnahmen müssen den Vorgaben der FAQ der Überbrückungshilfe III Plus entsprechen. Förderfähig sind Investitionen, die im Zeitraum März 2020 bis September 2021 getätigt worden sind.

Die Förderung wird zusammen mit der Überbrückungshilfe III Plus beantragt und muss von einem prüfenden Dritten eingereicht werden (z. B. Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in, oder Rechtsanwalt/-anwältin). Die Überbrückungshilfe III Plus und die dazugehörige Förderung dienen in erster Linie der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie und sind Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes. Eine Begründung und Einzelfallprüfung sind in jedem Fall erforderlich.

 

Informationsseite des Bundes zu Überbrückungshilfe III

FAQ zur Corona-Überbrückungshilfe III

 

Wenn Sie mehr Informationen zu den Produkten und Innovationen von Miele erhalten möchten, lassen Sie sich gern von unseren Küchenexperten am Standort Potsdam-Babelsberg beraten

Quelle: miele.de